Vorteile einer Genossenschaftsgründung

 

  • Die eG ist eine flexible und dadurch stabile Rechtsform. 
  • Ein‐ und Austritte von Mitgliedern sind problemlos möglich.
  • Seit 2006 ist es möglich kleine Genossenschaften bis 20 Mitglieder ohne Aufsichtsrat zu gründen, das vereinfacht den administrativen Aufwand.
  • Mitglieder einer eG können natürliche und juristische Personen werden.
  • Die Mitglieder haften nur mit ihren Geschäftsguthaben, eine Nachschusspflicht kann ausgeschlossen werden.
  • Die Mitglieder werden im Rahmen der Mitgliederförderung aus dem Ergebnis der wirtschaftlichen Tätigkeit der Genossenschaft gefördert
  • Genossenschaftliche Rückvergütungen an die Mitglieder sind nach § 22 KStG steuerfrei.
  • Der Generationenübergang bzw. die Nachfolge innerhalb einer Genossenschaft ist einfacher als bei anderen Gesellschaften und u.U. steuerlich begünstigt
  • Kontrolle und Mitsprache in der Geschäftspolitik der Mitglieder durch eigenes Stimmrecht in der Generalversammlung, unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile: das genossenschaftliche Prinzip - ein Mitglied, eine Stimme.


Genossenschaftsgründung in Dresden mit Beratung zu den Vorteilen der Rechtsform