Vorteile einer Genossenschaftsgründung
- Die eG ist eine flexible und dadurch stabile Rechtsform.
- Ein‐ und Austritte von Mitgliedern sind problemlos möglich.
- Seit 2006 ist es möglich kleine Genossenschaften bis 20 Mitglieder ohne Aufsichtsrat zu gründen, das vereinfacht den administrativen Aufwand.
- Mitglieder einer eG können natürliche und juristische Personen werden.
- Die Mitglieder haften nur mit ihren Geschäftsguthaben, eine Nachschusspflicht kann ausgeschlossen werden.
- Die Mitglieder werden im Rahmen der Mitgliederförderung aus dem Ergebnis der wirtschaftlichen Tätigkeit der Genossenschaft gefördert
- Genossenschaftliche Rückvergütungen an die Mitglieder sind nach § 22 KStG steuerfrei.
- Der Generationenübergang bzw. die Nachfolge innerhalb einer Genossenschaft ist einfacher als bei anderen Gesellschaften und u.U. steuerlich begünstigt
- Kontrolle und Mitsprache in der Geschäftspolitik der Mitglieder durch eigenes Stimmrecht in der Generalversammlung, unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile: das genossenschaftliche Prinzip - ein Mitglied, eine Stimme.