Die Genossenschaft fristet als alternative Rechtsform zu Unrecht ein Schattendasein. Spätestens mit der Reform des Genossenschaftsgesetzes im Jahre 2006 gilt: Für jedes Problem gibt es eine genossenschaftliche Lösung.
Der bekannte Genossenschaftspapst Prof. V. Beuthin charakterisiert die Genossenschaft wie folgt: "Der Wille zur staatsfreien gemeinschaftlichen Selbsthilfe durch die Selbstverwaltung des genossenschaftlichen Unternehmens in Selbstverantwortung aller gleichberechtigten Mitglieder. Hinzu tritt die kollektive Selbstkontrolle durch einen genossenschaftlichen Prüfungsverband." (Prof. V. Beuthien, Kommentar zum Genossenschaftsgesetz)
Das macht diese Rechtsform für aufgeschlossene, willensstarke Menschen attraktiv, die Ihre Profession zu höchster Selbstentfaltung bei maximaler Selbstbestimmung entwickeln wollen.